Willkommen im Notariat Schöffmann! Ihr Notar in Klagenfurt.

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt!
Mitten im Herzen von Klagenfurt finden Sie das Notariat Mag. Klaus Schöffmann. Als dynamische Notariatskanzlei sind wir Ihr unparteiischer Berater in rechtlichen Angelegenheiten.
Wir
erarbeiten für Sie individuell passende, rechtssichere Lösungen, die von allen
Beteiligten getragen werden.Dem "Recht ohne Streit" fühlen wir uns verpflichtet.
Auf unserer Homepage wollen wir Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen und die vielen Fragen der notariellen Rechtspraxis liefern. Natürlich kann eine Internetpräsentation die persönliche Beratung durch den Fachmann nie ersetzen. Wir laden Sie daher herzlich zu einem Beratungsgespräch ein. Die erste Rechtsauskunft ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!
Lernen Sie unser Team näher kennen!
Notariat Schöffmann
Alter Platz 22/2
9020 Klagenfurt
Sie finden die Kanzlei im Herzen von Klagenfurt: Im Bambergerhaus in der Fußgängerzone am Alten Platz.
Tel.: +43 463 509 508
UNSERE LEISTUNGEN

Unternehmen
Zu den Leistungen im Gesellschaftsrecht zählen insbesondere die Rechtsberatung von Unternehmen und Privatstiftungen sowie die Beratung, Errichtung und Durchführung folgender Verträge im Firmenbuch:
- Gesellschaftsverträge (AG, GmbH, KG, GesBR, Stille Gesellschaft)
- Abtretungsverträge über Geschäftsanteile
- Unternehmensübertragungen
- Umgründungsverträge (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung)
- Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden bei Privatstiftungen
- Firmenbucheingaben
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar zur Einsichtnahme ins Firmenbuch befugt sowie zur Erstellung öffentlicher beglaubigter Abschriften daraus.

Erbrecht
Als Gerichtskommissär ist der Notar im Auftrag des Gerichts für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig. Aus dieser Tätigkeit verfügt der Notar über besondere Kenntnisse im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren. Zu den Leistungen in diesen Bereichen zählen insbesondere:
- Testamente
- Vermächtnisse
- Erbverträge
- Schenkungsverträge auf den Todesfall
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Parteienvertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten im Verlassenschaftsverfahren

Personenvorsorge
Zu den Leistungen im Vorsorgerecht zählen insbesondere die Unterstützung bei Erwachsenenvertretungen sowie die Beratung, Errichtung und Registrierung folgender Urkunden:
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- gewählte Erwachsenenvertretung
- Registrierung der gesetzlichen Erwachsenenvertretung
- Erwachsenenvertreter-Verfügung

Bauen und Wohnen
Zu den Leistungen im Liegenschaftsrecht zählen insbesondere die Beratung, Errichtung und Durchführung folgender Verträge im Grundbuch:
- Kaufverträge
- Tauschverträge
- Treuhandschaften
- Schenkungs- und Übergabsverträge
- Realteilungsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Vereinbarungen über Belastungs- und Veräußerungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte
- Dienstbarkeitsbestellungsverträge
- Erstellung von Schuld- und Pfandbestellungsurkunden
- Wohnungseigentumsverträge
- sonstige grundbücherliche Erklärungen
Der Notar kann in das Grundbuch einsehen und öffentlich beglaubigte Abschriften erstellen.

Familienrecht
Zu den Leistungen im Familienrecht zählen insbesondere die Beratung und Errichtung folgender Verträge:
- Eheverträge und Ehepakte
- Verträge zwischen Lebensgefährten
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionsverträge
- Unterhaltsverträge
- Erklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz)

Beurkundungen
Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar insbesondere für folgende Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig:
- Notariatsakte über Rechtsgeschäfte
- Unterschriftenbeglaubigungen
- Beglaubigungen von Abschriften
- Lebenszeugnisse
- Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
- Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
- Intimationen
- Solennisierungen
NEUIGKEITEN

Erwachsenenschutz neu geregelt!
Mit 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Das bringt neue Rahmenbedingungen für die Entscheidungsfindung und stärkt die Selbstbestimmung – zum Wohl der Betroffenen.
Es ist Zeit für eine Vorsorgevollmacht.

Der Pflegeregress ist Geschichte!
Mit 1.1.2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft.
Die Rechtsmeinung, welche wir auf unserer Homepage bereits seit langen vertreten, wurde nun auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Auch das Land Kärnten hat sich der von uns vertretenen Rechtsmeinung angeschlossen. Alle laufenden Verfahren sind einzustellen, Pfandrechte im Grundbuch sind zu löschen und Ratenzahlungen zu beenden. Im Verlassenschaftsverfahren werden diese Forderungen nicht mehr berücksichtigt.

Vieles neu beim Erben!
Seit Anfang 2017 gilt das neue Erbrecht. Wesentliche Änderungen betreffen das Pflichtteilsrecht, das Pflegevermächtnis und die Testamente!
Alle bestehenden Testamente sollten überprüft werden.
Notariat Schöffmann
Dieses Portal soll Ihnen einen Überblick über viele Fragen der notariellen Rechtspraxis im Unternehmensrecht, dem Bau- und Wohnrecht sowie dem Erb- und Familienrecht liefern.
Besonders jene Fragen, die zum Beratungsspektrum des Notars zählen, sollen praxisnah dargestellt werden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Diese Seiten entstehen aus der Praxis und leben auch von Ihren Erfahrungen und Beiträgen!
Wir wollen Ihnen mit unseren Internet Seiten einen konkreten Nutzen bringen.
Natürlich kann eine Internetpräsentation die persönliche Beratung durch den Fachmann nie ersetzen, aber eine Beschäftigung mit den hier vorgestellten Grundlagen kann Ihnen ein vorbereitendes Verständnis für rechtliche Fragestellungen bieten, Begriffe klären helfen und so zu einem noch erfolgreicheren Beratungsgespräch bei Ihrem Notar beitragen.
Wir freuen uns auf Sie! Die erste Rechtsauskunft ist kostenfrei.
Klaus Schöffmann
Urkunden vom Notar schaffen ausgewogene Klarheit und Rechtsfrieden.
Oder hat Ihnen schon einmal jemand mit dem Notar gedroht?
Was uns freut...
Wir halten viele Seminare und Informationsveranstaltungen ab. Kürzlich haben wir wieder eine sehr positive Rückmeldung dazu erhlaten, die uns viel Motivation gibt:
"Gestern, am Mittwoch dem 6.2.2019, besuchte ich den Vortrag „Das neue Testament“. Die Vortragenden waren der Notar Herr Mag. Klaus Schöffmann und Frau Dr. Bettina Piber. Nun, ich kann mir vorstellen, dass Sie interessiert sind, wie dieses Thema von den Senioren angenommen wurde.
Daher möchte ich Ihnen mitteilen: Meine Partnerin und ich waren von dem Vortrag sehr begeistert, inhaltlich und auch die Art und Weise, wie uns dieses Thema näher gebracht wurde - locker, humorvoll und trotzdem sehr informativ.
Mit freundlichen Grüßen
E.S."
Danke!
Rechtsauskunft
Die erste Rechtsauskunft bei uns ist immer kostenfrei. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Kanzleibroschüren
Unsere beliebten Kanzleibroschüren bieten gute Erstinformationen.
Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann