Lohnsteuer
Die Kosten einer einfachen Bestattung (ca.5.000,- Euro) gehören in der Verlassenschaft
zu den bevorrechteten Verlassenschaftsverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Verlassenschaftsvermögen zu bestreiten:
Ist keine ausreichende Verlassenschaft zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hierfür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Diese können die von ihnen getragenen Begräbniskosten sowie die Kosten für Blumen und Kränze, für ein schlichtes, dem Ortsgebrauch entsprechendes Totenmahl sowie von Beileiddanksagungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nicht absetzbar sind hingegen Kosten der Trauerkleidung und der Grabpflege.
Zuschüsse (Versicherungsleistungen wie z.B Wiener Verein) sind von den tatsächlich angefallenen Begräbniskosten abzuziehen.
Geltend gemacht werden können insbesondere
- Kosten eines einfach gestalteten Begräbnisses
- Kosten eines Grabmals
Was uns freut...
Wir halten viele Seminare und Informationsveranstaltungen ab. Kürzlich haben wir wieder eine sehr positive Rückmeldung dazu erhlaten, die uns viel Motivation gibt:
"Gestern, am Mittwoch dem 6.2.2019, besuchte ich den Vortrag „Das neue Testament“. Die Vortragenden waren der Notar Herr Mag. Klaus Schöffmann und Frau Dr. Bettina Piber. Nun, ich kann mir vorstellen, dass Sie interessiert sind, wie dieses Thema von den Senioren angenommen wurde.
Daher möchte ich Ihnen mitteilen: Meine Partnerin und ich waren von dem Vortrag sehr begeistert, inhaltlich und auch die Art und Weise, wie uns dieses Thema näher gebracht wurde - locker, humorvoll und trotzdem sehr informativ.
Mit freundlichen Grüßen
E.S."
Danke!
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Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann