Schenkungen
Schenkungen zwischen Angehörigen (zu denen auch die Urgroßenkel, Urenkel, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten, Cousins, Cousinen, Schwiegereltern und -kinder sowie Lebensgefährten und gleichgeschlechtliche Partner gehören) müssen der Finanzbehörde gemeldet werden, wenn sie innerhalb eines Jahres die Wertgrenze von EUR 50.000,- übersteigen.
Beispiel:
Vater und Mutter schenken der Tochter je EUR 40.000,-. Da die Schenkungen von zwei verschiedenen Personen erfolgen, besteht keine Meldepflicht. Schenkt dagegen der Vater einmal EUR 40.000,- und 6 Monate später nochmals den gleichen Betrag, wird die Wertgrenze überschritten und beide Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
Schenkungen zwischen Nicht-Angehörigen sind meldepflichtig, wenn sie innerhalb von 5 Jahren den Betrag von EUR 15.000,- überschreiten.
Übliche Gelegenheitsgeschenke (bis EUR 1.000,-) sind nicht meldepflichtig.
Zu melden ist die Schenkung von Bargeld, Kapitalforderungen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen, (Teil)Betrieben, beweglichem körperlichem Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Patente). Nicht meldepflichtig sind unentgeltliche Grundstücksübertragungen, da Grunderwerbsteuer anfällt und das Finanzamt durch die Zahlung der Grunderwerbsteuer ohnehin Kenntnis von der Transaktion erhält.
Die Meldung ist innerhalb von 3 Monaten ab dem Erwerb vorzunehmen. Wer die Meldung vorsätzlich unterlässt, dem droht eine Strafsteuer von bis zu 10% des Verkehrswertes des geschenkten Vermögens.
Was uns freut...
Wir halten viele Seminare und Informationsveranstaltungen ab. Kürzlich haben wir wieder eine sehr positive Rückmeldung dazu erhlaten, die uns viel Motivation gibt:
"Gestern, am Mittwoch dem 6.2.2019, besuchte ich den Vortrag „Das neue Testament“. Die Vortragenden waren der Notar Herr Mag. Klaus Schöffmann und Frau Dr. Bettina Piber. Nun, ich kann mir vorstellen, dass Sie interessiert sind, wie dieses Thema von den Senioren angenommen wurde.
Daher möchte ich Ihnen mitteilen: Meine Partnerin und ich waren von dem Vortrag sehr begeistert, inhaltlich und auch die Art und Weise, wie uns dieses Thema näher gebracht wurde - locker, humorvoll und trotzdem sehr informativ.
Mit freundlichen Grüßen
E.S."
Danke!
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Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann