Zielsetzungen bei der Unternehmensnachfolge

  • Die Fortführung des ungeteilten Betriebes zur Sicherung der Existenz des Unternehmens ist anzustreben.
  • Das Unternehmen soll vor ungeeigneten Nachfolgern bewahrt werden.
  • Steuerliche Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen, die Steuerbelastung ist möglichst gering zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Entnahmen aus dem Betriebsvermögen erfolgen.
  • Mittels letztwilliger Verfügung kann nicht in den Gesellschaftsvertrag eingegriffen werden. Widersprechen sich gesellschaftsvertragliche und erbrechtliche Nachfolgeregelung und kommt keine Einigung zwischen den beteiligten Gesellschaftern und den Erben zustande, führt dies in der Regel zum Ende der Beteiligung. Testament und Gesellschaftsvertrag sind daher aufeinander abzustimmen und in periodischen Abständen auf ihre Übereinstimmung und Verträglichkeit zu prüfen.
  • Pflichtteilsansprüche sind zu berücksichtigen, die Abfindung der Pflichtteilsberechtigten kann zu schwerwiegenden Liquiditätsengpässen führen und den Bestand des Unternehmens gefährden. Nach Möglichkeit sind zu Lebzeiten des Verstorbenen Pflichtteilsverzichtsverträge zu vereinbaren oder ist die Pflichtteilsauszahlung aus Privatvermögen zu ermöglichen.
  • Eine Zersplitterung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen ist zu vermeiden, der durch Gesellschaftsanteile vermittelte Einfluss soll erhalten bleiben.
  • Zukünftige Entwicklungen und Markterfordernisse sind, soweit möglich, zu berücksichtigen.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2022