Eingetragene Partnerschaften
Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, ein der Ehe nachgebildetes familienrechtliches Rechtsverhältnis einzugehen. Die eingetragene Partnerschaft (im Folgenden: EP) ist sowohl hinsichtlich der Ausgestaltung als auch in Bezug auf die Rechtsfolgen (beispielsweise im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht) weitestgehend der Ehe gleichgestellt.
Die eherechtlichen Bestimmungen des ABGB und die Regelungen des EheG werden im EPG mit wenigen Ausnahmen zumeist wörtlich übernommen, insbesondere hinsichtlich
- der Rechte und Pflichten der Partner während der Partnerschaft (zB gemeinsames Wohnen, gesetzliche Vertretungsmacht, Mitwirkung im Erwerb, Unterhalt),
- der Nichtigerklärung und Auflösung der Partnerschaft (einschließlich des Verschuldensprinzips der Ehescheidung) sowie
- der Unterhaltspflichten und
- der Vermögensaufteilung nach Auflösung der Partnerschaft.
Was uns freut...
Wir halten viele Seminare und Informationsveranstaltungen ab. Kürzlich haben wir wieder eine sehr positive Rückmeldung dazu erhlaten, die uns viel Motivation gibt:
"Gestern, am Mittwoch dem 6.2.2019, besuchte ich den Vortrag „Das neue Testament“. Die Vortragenden waren der Notar Herr Mag. Klaus Schöffmann und Frau Dr. Bettina Piber. Nun, ich kann mir vorstellen, dass Sie interessiert sind, wie dieses Thema von den Senioren angenommen wurde.
Daher möchte ich Ihnen mitteilen: Meine Partnerin und ich waren von dem Vortrag sehr begeistert, inhaltlich und auch die Art und Weise, wie uns dieses Thema näher gebracht wurde - locker, humorvoll und trotzdem sehr informativ.
Mit freundlichen Grüßen
E.S."
Danke!
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Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann